Verjährung im Autokaufrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle

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Verjährung beim Gebrauchtwagenkauf

Verkürzung der Verjährungsfrist in AGB beim Gebrauchtwagenkauf

Verkürzung der Verjährungsfrist in AGB beim Gebrauchtwagenkauf

BGH Urt.v. 29.04.15 -VIII ZR 104/14- NJW 2015, 2244

  1. Zu den Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Gebrauchtwagenkauf (s.a. BGH NJW 2013, 2584)
  2. Eine Verjährungsregelung in AGB ist unwirksam wenn sich ihr für einen durchschnittlichen Kunden nicht mit der gebotetenen Klarheit entnehmen lässt, dass die Verjährung eines Nachbesserungsanspruchs dazu führen kann, dass ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Nachbesserungspflicht nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Kaufsache nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Anm:

Hier hatte ein Autohändler einen Gebrauchtwagen veräußert und im Kaufvertrag die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger, Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)" mit Stand 3/2008 zugrunde gelegt.

 

Diese lauteten wie folgt:

VI. Sachmangel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.

2. ...

5.Abschnitt VI Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VII Haftung.

 

Das Gericht stellte fest, dass das Fahrzeug bei Übergabe mangelhaft war und der Käufer vergeblich unter Fristsetzung zur Nachbesserung aufgefordert hat und nun die Aufwendungen der Schadensbeseitigung geltend macht.

 

Sodann stellt der BGH fest, dass die Regelungen zu den Verjährungsvorschriften in Abschnitt VI Nr. 1 S.1, Nr. 5 der AGB´s des Verkäuferes den Anforderungen des Transparenzgebotes nicht entsprechen und daher als unangemessene Benacchteiligung unangemessen sind (§ 307 I 2 BGB).

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