Entsorgungskosten im Unfallrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

Telefonische Sofortauskunft:


0711 – 820 340 - 0


Entsorgungskosten beim Verkehrsunfall

Entsorgungskosten

Infolge der verschärften Umweltvorschriften sind heute Fahrzeuge ordnungsgemäß zu entsorgen, sodass immer seltener Schrottwerte erzielt werden können. Auch diese Entsorgungskosten hat der Schädiger zu tragen (AG Frankfurt NZV 1994,115). Falls jedoch ein Gutachten mit ausgewiesenem Schrottwert oder Restwert vorliegt, ist Rücksprache mit dem Versicherer zu halten, inwieweit dieser ein Restwertangebot unterbreitet. Lässt sich ein Restwert nicht erzielen, darf das Unfallfahrzeug nicht ohne weiteres entsorgt werden.

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.