grobe Fahrlässigkeit im Unfallrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

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grobe Fahrlässigkeit beim Verkehrsunfall

Grobe Fahrlässigkeit

 

Grob fahrlässig handelt wer

-   die objektiv im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlichem         Maße außer  Acht lässt und

-   im subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden zur Last gelegt      wird und

-   Kausalität zwischen diesem Verhalten und dem eingetretenen              Schaden besteht.

 

Grob fahrlässig somit ist, wer einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt. Bei besonderer leicht Sinnlichkeit, Sorglosigkeit oder Rücksichtslosigkeit ist das gesteigerte Verschulden, somit grobe Fahrlässigkeit zu bejahen (s. OLG Nürnberg, NZV 1988, 145).

grobe Fahrlässigkeit

OLG Nürnberg Urteil v. 25.04.05 –8 U 4033/04 = NJW-RR 2005, Heft 17

Eine kurzfristige Ablenkung durch das Bedienen des Autoradios führt noch nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes.

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