Gutachterkosten beim Verkehrsunfall von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Gutachten beim Verkehrsunfall

Zweites Gutachten beim Verkehrsunfall

Zweites Gutachten beim Verkehrsunfall

LG Saarbrücken -13 S 175/12- NZV 2014, 44 = Verkehrsjurist 2014, 27

Gibt der Haftpflichtversicherer des Schädigers im Einverständnis mit dem Geschädigten ein Sachverständigengutachten über das Ausmaß eines Unfallschadens in Auftrag, darf der Geschädigte jedenfalls dann ein weiteres Gutachten einholen, wenn das Gutachten des Haftpflichtversicherers offensichtlich fehlerhaft war.

Sachverständigenkosten für Ergänzungsgutachten

Sachverständigenkosten für Ergänzungsgutachten

AG Berlin-Mitte Urt.v. 11.04.2013 -4 C 126/12- Der Verkehrsanwalt 2013, 102

Stellt sich bei derDurchführung der Reparatur eine Ausweitung der Reparaturkosten heraus, sind auch die weiteren Kosten des Sachverständigen für die Ergänzung des Gutachtens erforderlich.

Sachverständigen-Kosten für Ergänzungsgutachten beim Verkehrsunfall

Sachverständigen-Kosten für Ergänzungsgutachten beim Verkehrsunfall

LG Frankfurt/Main Urt.v. 03.04.2012 -2-31 O 1/11- Der Verkehrsanwalt 2013, 98

Greift der Schädiger ein Schadensgutachten an, hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz zusätzlicher Sachverständigenkosten für das Ergänzungsgutachten.

Gutachternotwendigkeit bei Verdienstausfall

Gutachterkosten

Erstattung der Gutachterkosten über die Höhe des Verdienstausfalles
Das Landgericht Gera vertritt in seiner Entscheidung vom 19.01.2007 - Az: 3 O 496/06 - die Auffassung, dass dann, wenn der Geschädigte nicht über die zur Ermittlung seines Verdienstausfalles erforderlichen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse verfügt und über die korrekte Ermittlung des Verdienstausfalls zwischen den Parteien Streit besteht, er berechtigt sei, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ein Gutachten die Ermittlung des Verdienstausfalles betreffend erstellen zu lassen. Der Schädiger müsse dem Geschädigten die hierdurch entstandenen Kosten in voller Höhe ersetzen.
http://verkehrsanwaelte.de/news/news11_2008_punkt3.pdf, PDF-Datei (370 KB)

Erstattung von Gutachterkosten

Erstattung von Gutachterkosten

OLG Hamm I-6 U 138/11 (DAR 2012,20)

 

Anders als vom OLG Rostock (NJW 2011, 1973 f) entschieden, nehmen auch die Sachverständigenkosten an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil, sind also bei einem Mitverschulden des Geschädigten ebenfalls nur anteilig zu erstatten.

Sachverständigenkosten beim Verkehrsunfall

Sachverständigenkosten

AG Saarlouis Urt.v. 21.12.2011 -26 C 2093/10(11)-

 

Die Sachverständigenkosten sind als Rechtsverfolgungskosten als an der Schadenshöhe zu orientierende Pauschale abzurechnen.

Bagatellfallgrenze: Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Schaden 700,- €

Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Schaden 700,- €

AG Kiel Urt.v. 30.11.2011 -113 C 145/11-

 

Die Bagatellgrenze, unterhalb der ein Geschädigter die Einschaltung eines Sachverständigen nicht für erforderlich zu halten hat, liegt bei 700,- €  Zu Berücksichtigen ist auch, dass ein Laie kaum in der Lage ist, die Schadenshöhe abzuschätzen, zumal dann, wenn er beim Eintritt nicht zugegen war.

 

 

Anmerkung Neuner-Jehle:

Bei der 700,- € Schadenssumme handelt es sich jedoch nicht um eine starre Grenze. Teils wird diese von Gerichten bei € 750,- gesehen, überwiegend jedoch wohl bei € 500,-.

 

Hinzu kommt jedoch, dass immer dann, wenn ein Unfall vorliegt, bei welchem nicht sicher ausgeschlossen werden kann, ob es noch verdeckte Folgeschäden gibt (z.B. Anstoß am Radlauf, Auffahrunfall, etc) ist ein Schadensgutachten regelmässig immer nötig, um solche Folgeschäden zu erfassen. Die Greneze von 700,- € darf aus meiner Sicht nur für einfache Beschädigungen am Lack oder Aussenspiegel, etc. geltend.

 

Im Falle ein solcher Schaden unter 700,- € vorliegt, besteht jedoch für den Geschädigten weiter das Recht, einen Kostenvoranschlag fertigen zu lassen. Für einen solchen verlangt die Autowerkstatt regelmässig zwischen 10 - 15 % des Reparaturschadens als Aufwandsentschädigung. Dieser ist sodann aber ebenfalls von der Schädigerversicherung zu begleichen.

Im Falle nun der Sachverständige sich mit seinen Gutachterkosten in diesem Berich bewegt, sind diese Kosten aus meiner Sicht von der Schädigerversicherung immer zu bezahlen.

Sachverständigenkosten -Berechnung - Bagatellgrenze

Sachverständigenkosten -Berechnung - Bagatellgrenze

LG LUdwigshafen/Rhein Urt. v. 04.01.2012 -2 k C 208/10-

 

Nicht zu beanstanden ist, wenn ein Sachverständiger ohne Verweis auf seinen Zeitaufwand ein Grundhonorar brechnet, es sei den, es besteht ein außergewöhnliches Missverhältnis zu den Nettoreparaturkosten. Zudem setzt die Erteilung des Auftrags voraus, dass die Bagatellgrenze  von 500,- bis 700,- € nicht überschritten wird.

Sachverständigenkosten (Auswahl, Kosten nach Schadenshöhe)

Sachverständigenkosten (Auswahl, Kosten nach Schadenshöhe)

AG Hamburg-Altona Urt.v. 26.09.2011 -314a C 91/11-

 

Der Geschädigte ist bei der Getlendmachung der Sachverständigengebühren nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen. Eine Pflicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes besteht hierbei allerdings nicht.

 

Einwendungen gegen die Höhe der Sachverständigenkosten können nur dann erhoben werden, wenn den Geschädigten ein Auswahlverschulden trifft oder die Überhöhung evident ist. Preise und Empfehlungen, die auf Sonderkonditionen verweisen, die der Versicherer ausgehandelt hat, sind nicht rrepräsentativ.

 

Gegen ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Honorar des Sachverständigen bestehen grundsätzlich keine Einwendungen.

Sachverständigenkosten (Auswahl, Kosten nach Schadenshöhe)

Sachverständigenkosten (Auswahl, Kosten nach Schadenshöhe)

AG Hamburg-Altona Urt.v. 26.09.2011 -314a C 91/11-

 

Der Geschädigte ist bei der Getlendmachung der Sachverständigengebühren nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen. Eine Pflicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes besteht hierbei allerdings nicht.

 

Einwendungen gegen die Höhe der Sachverständigenkosten können nur dann erhoben werden, wenn den Geschädigten ein Auswahlverschulden trifft oder die Überhöhung evident ist. Preise und Empfehlungen, die auf Sonderkonditionen verweisen, die der Versicherer ausgehandelt hat, sind nicht rrepräsentativ.

 

Gegen ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Honorar des Sachverständigen bestehen grundsätzlich keine Einwendungen.

Ersatz der Gutachterkosten wenn Vorschäden fehlen

Gutachterkosten

OLG Köln -7 U 134/11- VersR 2012, 1008

Zwar sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens nach einem Verkehrsunfall auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten objektiv als ungeeignet erweist. Dies gilt aber dann nicht, wenn der Geschädigte den Sachverständigen nicht über das Vorhandensein unreparierter Vorschäden informiert und damit -zumindest fahrlässig- die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zur Bezifferung des Schadens verschuldet hat.

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