Haushaltsführungsschaden beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

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Haushaltsführungsschaden beim Verkehrsunfall

Haushaltsführungsschaden durch Mehrarbeit von Familienangehörigen

Haushaltsführungsschaden durch Mehrarbeit von Familienangehörigen

LG Konstanz Urt.v. 16.01.2013 -6 O 1997/12 = BeckRS 2013, 03138 = NJW-Spezial 2013, 299

Der Haushaltsführungsschaden ist, soweit der unfallbedingte Ausfall der Mehrarbeit von Familienangehörigen oder überobligatorische Anstrengungen der Verletzten aufgefangen wird, normativ zu ersetzen.

Haushaltsführungsschaden bei unfallbedingtem Fortfall der Fähigkeit des Geschädigten, seine pflegebedürftige Ehefau weiterhin zu pflegen

Haushaltsführungsschaden bei unfallbedingtem Fortfall der Fähigkeit des Geschädigten, seine pflegebedürftige Ehefau weiterhin zu pflegen

OLG Stuttgart Urt.v. 31.01.2013 -19 U 148/12- zfs 2013, 258

  1. Der unfallbedingte Verlust der Fähigkeit des Geschädigten, weiterhin Haushaltsarbeiten zu verrichten, stellt entweder einen Erwerbsschaden dar, wenn die Hausarbeit Beitrag zum Familienunterhalt ist, oder eine Vermehrung der Bedürfnisse, wenn sie der Deckung der Bedürfnisse des Verletzten dienen.
  2. Pflegekosten, die deshalb angefallen sind, weil der Geschädigte durch den Unfall die Fähigkeit zur Erbringung von weiteren Pflegeleistungen gegenüber seiner pflegebedürftigen Ehefrau verloren hat, sind entweder ersatzfähiger Erwerbsschaden oder ersatzfähige vermehrte Bedüfnisse.

Umfang des Haushaltsführungsschadens beim Verkehrsunfall

Haushaltsführungsschaden

AG Kiel Urt.v. 25.10.07 117 C 125/07 Der Verkehrsanwalt 1/2008

Der Umfang des zu ersetzenden Haushaltsführungsschadens orientiert sich am Wert der Arbeitsleitung, die im konkreten Fall –hier war ein verstärkt aufsichts- und zuwendungsbedürftiger Sohn vorhanden- ohne den Unfall tatsächlich erbracht worden wäre.

Die Höhe bemisst sich nach dem, was für eine Hilfskraft tatsächlich hätte aufgewendet werden müssen, mithin am Bruttolohn.

Haushaltsführungsschaden bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Haushaltsführungsschäden bei nichteheähnlicher Lebensgemeinschaft

OLG Düsseldorf Urt. v. 12.06.06 –1 U 241/05, NJW-RR 2006, Heft 22

In einer nichteheähnlichen Lebensgemeinschaft ist nur dann ein ersatzfähiger Vermögensschaden gegeben, wenn die Leistungen aufgrund einer vertraglichen Regelung erfolgen, oder wenn sie sonst als sinnvolle Verwertung der Arbeitskraft erfolgen.

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