Verdienstausfall beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Verdienstausfall im Verkehrsrecht

Verdienstausfallschaden und Erwerbsobliegenheit des Geschädigten

Verdienstausfallschaden und Erwerbsobliegenheit des Geschädigten

OLG Schleswig Urt.v. 09.01.14 -7 U 83/13- BeckRS 2014, 05598 = NJW-Spez 2014, 202

Der Unfallgeschädigte ist verpflichtet, seine verbliebene Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass der Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls entfällt.

Verdienstausfallschaden bei Unfall während des Studiums

Verdienstausfallschaden bei Unfall während des Studiums

OLG Köln Urt.v. 09.08.2013 -19 U 137/09- = BeckRS 2013, 17648 =) NJW-Spez. 2014,75

Die berufliche Entwicklung eines Geschädigten ohne das Schadensereignis ist nach § 252 BGB entsprechend dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu schätzen. Bei einem Unfall während der Ausbildung erfolgt die Schätzung insbesondere anhand der bis dahin vorliegenden Prüfergebnisse und beruflichen Zeugnisse.

Verdienstausfall – Ersatzfähigkeit von Überstunden; Feststellung entgangenen Gewinns

Verdienstausfall – Ersatzfähigkeit von Überstunden; Feststellung entgangenen Gewinns

BGB § 842, 843

LG Saarbrücken Urt.v. 21.04.06 zfs 2006, 500

  1. Der Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls umfasst auch entgangenen Verdienst für vor dem Unfallereignis regelmäßig geleiteter Überstunden und Bereitschaftsdienste
  2. Ist der Geschädigte unfallbedingt in seiner bisher erbrachten Arbeitsleistung im Haushalt beeinträchtigt, zu der auch die vor dem Unfall übernommenen Reparaturen in Haus und Hof gehören, kann er auch bei fehlender Einstellung einer Ersatzkraft den nach BAT geltenden Nettoverdienst einer gleichwertigen Ersatzkraft ersetzt verlangen.
  3. Der Grad der unfallbedingten Beeinträchtigung kann nicht durch Übernahme des Grades der Erwerbsminderung im Sozialrecht übernommen werden, sondern ist eigenständig auf der Grundlage der vor dem Unfallereignis tatsächlich durchgeführten, unfallbedingt nicht mehr wahrzunehmenden Haushaltstätigkeit zu entwickeln.

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