Verkehrsopferhilfe beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Verkehrsopferhilfe beim Verkehrsunfall

Verkehrsopferhilfe

 

Hier können gem. § 12 II S.2 PflVG Ansprüche bei Fahrerflucht wie folgt geltend gemacht werden:

 

-        Fahrzeugschäden keine

-        Sachfolgeschäden (Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Mietwagen, etc) keine

-        Sonstige Sachschäden (Kleiderschäden, Ladungsschäden, Gepäckschäden) werden ersetzt, wenn der Schaden über € 500,- liegt.

-        Schmerzensgeld wird nur ersetzt bei besonderer Schwere der Verletzung.

Hinweis:
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