Adhäsionsverfahren im Verkehrsstrafrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart Tilo Neuner-Jehle

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Adhäsionsverfahren im Verkehrsstrafrecht

Bindungswirkung des strafrechtlichen Adhäsionsverfahrens

BGH Urt.v. 8.12.2012 -VI ZR 55/12- NJW-Spezial 2012, 138

Die Entscheidung des Strafgerichts im Adhäsionsverfahren bindet weder die Haftpflichtversicherung des Schädigers, noch das Gericht im nachfolgenden Prozess.

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