Mainzer Modell 77 im Strassenverkehrsstrafrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle

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Mainzer Modell 77 im Strassenverkehrsstrafrecht

Modell Mainz 77



Hierbei handelt es sich um einen Kurs für erstmalig alkoholauffällige Kraftfahrer in der Sperrfrist, bei dessen Teilnahme die Sperrzeit um bis zu drei Monate reduziert werden kann.

 

Kursinhalt:



Es werden keine Test, keine Prüfungen gemacht ! Vielmehr wird in Gruppengesprächen eine Technik zur Selbstkontrolle und Verhaltensplanung erarbeitet, welche dem Einzelnen hilft, zukünftige Alkoholfahrten zu vermeiden. Ferner wird Wichtiges über Alkohol und dessen Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit vermittelt.

 

Voraussetzung:



Es darf nur ein einziges Alkoholdelikt mit einer Promille von unter 2 Promille vorliegen. Es muss hieraus resultierend ein rechtskräftiger Strafbefehl, bzw. Strafurteil vorliegen. Es dürfen keine früheren Verkehrsdelikte oder andere Straftaten vorliegen, welche behördenseits die Fahreignung in Frage stellen könnten (Unbedenklichkeitsbescheinigung muss vorgelegt werden; diese kann bei der Führerscheinstelle beantragt werden).

 

Kurse:



Die Kurse beginnen regelmäßig mit einem Vorgespräch und einer Beratung. Der Kurs besteht aus vier Sitzungen a 3 Stunden, verteilt auf vier Termine innerhalb eines Zeitraumes von 2 – 3 Wochen.

Die Kursgebühren sind nicht immer einheitlich und müssen bei den ausführenden Stellen erfragt werden.

 

Teilnahmebescheinigung:



Nach Abschluss des Kurses erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme. Diese wird sodann dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft mit dem Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist vorgelegt. Diese Stelle wird die Verkürzung sodann auch regelmässig vornehmen.

 

Stellen für Kurse:

-       TÜV

-       DEKRA

-       Private

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