Professionelle Bußgeldprüfung von Anwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart 0711-8203400

Spezialist für Bußgeldsachen: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart Tilo Neuner-Jehle

 

Telefonische Sofortauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

 

Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf Rechtmäßigkeit

Geblitzt worden, angehalten worden, Zeugefragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten und nicht wisen, was tun ?

 

Wir prüfen für Sie ohne großen Aufwand für Sie, ob der Bußgeldvorwurf überhaupt gerechtfertigt ist.

 

Sie senden uns einfach den Anhörungsbogen, oder Bußgeldbescheid zu (Fax, Mail, Post, etc.) , wir kümmern uns darum. Zunächst legitimieren wir uns für Sie bei der Behörde und fordern die amtliche Ermittlungsakte an. Ist Ihnen bereits ein Bußgeldbescheid zugegangen, so werden wir hiergegen in Ihrem Namen fristgerecht Einspruch einlegen. In diesem Falle benötigen wir jedoch von Ihnen das Zugangsdatum des Bußgeldbescheides, da ab Zugang eine nur 2-wöchige Einspruchsfrist läuft.

Zur Seite stehen uns hierzu spezialisierte Sachverständige, welche den Vorwurf aus technischer Sicht überprüfen, soweit sich aus der amtlichen Ermittlungsakte Hinweise ergeben, dass die Messung fehlerhaft sein könnte.

Wir halten das Verfahren ganz einfach und vor allem ohne großen Aufwand für Sie !

 

Wir benötigen von Ihnen lediglich

  1. den amtlichen Vorwurf (Anhörungsbogen / Bußgeldbescheid)
  2. ggf. anderslautende Adresse, Tel.-Nr. über die Sie erreichbar sind und die Daten Ihrer Rechtschutzversicherung (Name des Unternehmens, Vers.-Nr.)

 

Nach Vorlage Ihrer Unterlagen bei uns wird die Akte angelegt und Sie erhalten eine Mandatsbestätigung, eine Kopie unseres Legitimations- (Einspruchs-) schreibens an die Behörde, wie auch eine Vollmacht mit Rückumschlag, welche wir an die Behörde weiterleiten müssen, um die amtliche Ermittlungsakte zu erhalten.

Ferner wickeln wir auch das Verfahren mit Ihrer Rechtschutzversicherung ohne weitere Kostern für Sie ab. Höhere Kosten, als ggf. eine Selbstbeteiligung sind von Ihnen nicht zu tragen.

Wenn diese vorliegt, erhalten Sie von uns Bescheid, um die Erfolgschancen gegen den Ihnen gemachten Vorwurf und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Natürlich können Sie auch jederzeit bereits im Vorfeld einen Besprechungstermin (oder auch telefonisch) mit uns vereinbaren um die Angelegenheit zu besprechen.

Üblicherweise genügt aber eine persönliche Rücksprache, wenn die amtliche Ermittlungsakte vorliegt, da wir oft nur anhand dieser überprüfen können, inwieweit Einwendungen erfolgreich gegen den Bußgeldvorwurf erheoben werden können.

Bußgeldbescheid prüfen ?

Einfach entweder Mail an:

 

kanzlei@neuner-jehle.de

 

und Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid einscannen, kurze Angaben, wie telefonisch erreichbar, welche Rechtscshutzversicherung und Versicherungsnummer und vor allem -soweit erlassen- der Bußgeldbescheid zugegangen ist.

 

Oder:

 

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zufaxen unter

 

0711-820340-40

 

und auf den Bescheid Tel.-Nr. und welche Rechtschutz und Vers.Nr. schreiben

 

oder

 

Sie kommen einfach kurz vorbei,

 

und Sie sind auf der sicheren Seite, um den Rest kümmern wir uns für Sie !

 

Mandatserteilung

Bevor wir für Sie in einem Bußgeldverfahren tätig werden können, insbesondere auch gegenüber Behörden und auch die amtliche Ermittlungsakte anfordern, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Mandatserteilung. Sie können die beigefügte Vollmacht ausdrucken, unterschreiben und an uns zurücksenden, damit wir für Sie tätig werden können.

Anwaltsvollmacht für Ordnungswidrigkeiten
Strafprozessvollmacht OWI.docx
Microsoft Word-Dokument [155.6 KB]
Widerrufsbelehrung
WiderrufsbelehrungAnwalt(1).docx
Microsoft Word-Dokument [22.8 KB]

Ein großes Problem stellt meist ein Fahrverbot dar, welches als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit ausgesprochen wird. Gerade bei beruflicher Notwendigkeit der Fahrerlaubnis kann diese existenzielle Probleme verursachen.

In diesen Fällen besteht die Möglichkeit eine sog. Umdeutung des Fahrverbotes in eine erhöhte Geldbuße zu beantragen.

Lassen Sie sich auch hierzu ausführlich beraten.