Autokaufrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Autokaufrecht von A - Z von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

 

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Autokaufrecht von A - Z

 

 

Hier haben wir für Sie Autokaufrecht von A - Z erklärt.

 

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht soll ein kompetenter und zuverlässiger Partner sein. Hier können Sie sich schon vorab über das Autokaufrecht informieren. 

Es werden Begriffe aus dem Autokaufrecht erläutert und beschrieben. Ausserdem haben wir uns bemüht, auch Urteile anzuhängen, damit Sie den jeweiligen Stand der Rechtsprechung einsehen können.

Wir müssen an dieser Stelle jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass weder die Beschreibungen der einzelnen Begriffe, noch die eingefügten Urteile vollständig und für Ihren Fall immer anwendbar sind.

In jedem Fall sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt und/oder Fachanwalt für Verkehrsecht aufsuchen und mit diesem Ihr spezielles Problem besprechen.

 

Aus diesem Grunde haben wir hier für Sie einen besonderen Service eingerichtet:

 

den kostenlosen Rückrufservice der

NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle

 

0711 - 820 340 - 0



Auskunft über Fahrzeughistorie ?

Sie wollen überprüfen, ob Ihr neu gekauftes Fahrzeug wirklich Unfallfrei war, ob die bei Kauf mitgeteilten Vorschäden der Kilometerstand, etc. der Wahrheit entsprechen ?

 

Wir empfehlen in solchen Fällen über

 

www.autodna.de

 

eine entsprechende Auskunft einzuholen !

 

Stellen sich hieraus verschwiegene Vorschäden heraus, so empfehlen wir dringende Rücksprache mit unserem Spezialisten für Autokaufrecht um Ihre Ansprüche zu prüfen.

PKW-Kaufrecht

 

Aus rechtlicher Sicht ist beim Kauf eines Fahrzeuges der Maßstab § 434 BGB. Hiernach wird beim Autokauf entweder der Kaufgegenstand nach der konkreten vertraglichen Vereinbarung geschuldet, oder mangels konkreter Vereinbarung das Übliche.

 

Allerdings schließt § 442 BGB eine Sachmangelhaftung des Verkäufers in dem Fall aus, als dass der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kannte oder kennen musste.

§ 434 I BGB lautet wie folgt:

  • Die Sache (Kaufgegenstand) ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gerfahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
  • Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendng eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

 

siehe hierzu auch unter Beschaffenheitsangaben

Erfüllungsort

 

Großes Thema ist auch regelmässig beim Streit um die Rückgewähr des Fahrzeugs die Frage nach dem örtlich zuständigen Gericht. Dieser Streitpunkt gewinnt vor allem an zunehmender Bedeutung, nachdem immer mehr Fahrzeug über das Internet gekauft werden.

Sihe hierzu mehr unter Gerichtsstand

A

 

Aufwendungsersatz beim Autokauf Stuttgart

 

B

 

Bagatellschaden beim Gebrauchtwagenkauf Stuttgart

 

Benzinverbrauch im Autokaufrecht Stuttgart

 

Beschaffenheitsangaben im Autokaufrecht Stuttgart

 

Beweislast Mangel im Autokaufrecht Stuttgart

 

Beweisvereitelung im Autokaufrecht Stuttgart

 

Angaben ins Blaue im Autokaufrecht Stuttgart

 

Blechschaden im Autokaufrecht Stuttgart

 

C

 

 Chip-Tuning im Autokaufrecht Stuttgart

 

D


Durchrostgarantie im Autokaufrecht Stuttgart

 

E

 

Ebay-Kauf von Autos im Autokaufrecht Stuttgart

 

Ersatzlieferung im Autokaufrecht Stuttgart


F

 

Fahrzeugkauf Ebay im Autokaufrecht Stuttgart

 

Feinstaubplakette im Autokaufrecht Stuttgart

 

Fristsetzung im Autokaufrecht Stuttgart

 

G

 

Garantie im Autokaufrecht Stuttgart

 

Gerichtsstand bei Rücktritt vom Kaufvertrag im Autokaufrecht Stuttgart

 

Berechnung Gebrauchsvorteile im Autokaufrecht Stuttgart

 

Gewährleistungsausschluss im Autokaufrecht Stuttgart

 

Gutachterkosten im Autokaufrecht Stuttgart


H

 

Haftungsausschluss im Autokaufrecht Stuttgart

 

Herstellergarantie im Autokaufrecht Stuttgart


I

 

Internet-Autokauf im Autokaufrecht Stuttgart

 

J


Jahreswagen um Autokaufrecht Stuttgart

 

K

 

Kilometerlaufleistung beim Gebrauchtwagenkaut Stuttgart

 

Kilometerstand beim Gebrauchtwagen im Autokaufrecht Stuttgart

 

Kraftstoffangabe beim Neuwagen im Autokaufrecht Stuttgart

 

L


Leasingrecht im Autokaufrecht Stuttgart

 

PKW Rückgabe bei Leasing im Autokaufrecht Stuttgart

 

M


Mangel beim Autokauf im Autokaufrecht Stuttgart

 

Montagsauto im Autokaufrecht Stuttgart

 

N

 

Nacherfüllung im Autokaufrecht Stuttgart

 

Neuwagen im Autokaufrecht Stuttgart

 

Nichtabnahme Neuwagen im Autokaufrecht Stuttgart

 

Nutzungsausfall im Autokaufrecht Stuttgart

 

O

 

keine Angaben

 

P

Probefahrt im Autokaufrecht Stuttgart

 

PKW-Kauf Ebay im Autokaufrecht Stuttgart

 

Q

 

keine Angaben

 

R


Rechtschutzversicherung  im Autokaufrecht Stuttgart

 

Rostgarantie im Autokaufrecht Stuttgart

 

Rückabwicklung im Autokaufrecht Stuttgart

 

Rücktritt im Autokaufrecht Stuttgart

 

S

 

Sachmangel im Autokaufrecht Stuttgart

 

Sachverständiger im Autokaufrecht Stuttgart

 

Schadensersatz im Autokaufrecht Stuttgart

 

Spritverbrauchsangabe im Autokaufrecht Stuttgart

 

Stückkauf im Autokaufrecht Stuttgart

 

T


Tageszulassung im Autokaufrecht Stuttgart

 

U


Umweltstatus im Autokaufrecht Stuttgart

 

Unfallfahrzeug im Autokaufrecht Stuttgart

 

V


Verschleiß im Autokaufrecht Stuttgart

 

Vorführwagen im Autokaufrecht Stuttgart

 

W


Wandlung im Autokaufrecht Stuttgart


 

X, Y, Z

 

keine Angaben

Hinweis:
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