rücksichtsloses Überholen im Verkehrsstrafrecht von Anwalt Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

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rücksichtsloses Überholen im Verkehrsstrafrecht § 315c StGB

Rücksichtsloser Überholvorgang i.S.d. § 315c StGB

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.10.2018 -1 Ss 173/18- zfs 2019, 113

Zwar kommt es für den strafrechtlichen Begriff des überholenden nach § 315c I Nr. 2b StGB nicht darauf an, dass die Fahrt nach dem Vorbeifahren an dem anderen Fahrzeug auf dessen Fahrbahn fortgesetzt wird. Ein Überholen nach § 315c I Nr. 2b StGB liegt aber nicht vor, wenn das vorbeifahren nicht auf der von dem anderen Fahrzeug benutzten Fahrbahn seinen Ausgang nimmt.

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