Betriebsschaden im Versicherungsrecht von Anwalt Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

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Betriebsschaden im Versicherungsrecht

Fahrfehler ist kein Betriebsschaden

Fahrfehler ist kein Betriebsschaden

OLG Koblenz -10 U 742/10- (VersR 2012/175)

 

Das Anstoßen gegen einen starren Gegenstand im Fahrbahnbereich (Stein, Bordsteinkante) stellt in aller Regel einen Unfall dar und keinen Betriebsschaden. Dies gilt auch dann, wenn dem Aufprall möglicherweise ein Fahrfehler vorausgegangen ist, da sich dann keine üblicherweise bestehdne Gefahr einer PKW-Nutzung realisiert hat.

Betriebsschadenausschluss bei Kollision zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug

Betriebsschadenausschluss bei Kollision zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug

BGH Urt.v. 19.12.2012 -IV ZR 21/11-

Gerät ein an ein vollksakoversichertes Fahrzeug angehängter Wohnwagen aufgrund Spurrillen so ins Schleudern, dass er mit dem PKW kollidiert, so liegt ein Unfall und kein nicht gedeckter Betriebsschaden vor.

Betriebsschaden - Brand in Werkstatt

Brand in Werkstatt

OLG Saarbrücken -4 U 211/11- r+s 2013,196

Gerät ein in einer Werkstatt abgestellter LKW in Brand, so ist ein durch den Brand verursachter weiterer Schaden an einem in der Wrkstatt abgestellten fahrzeug nur dann i.S.d. § 7 Abs.1 StVG "beim Betrieb" entstanden, wenn die Transport und Fortbewegungsfunktion des LKW das Brandereignis geprägt hat. Der für die Verwirklichung des Haftungstatbestandes  darlegungs- und beweisbelastete kläger genügt seiner Darlegungslast, wenn nichts vorgetragen wird.

Schleudernder Wohnwagen - Betriebsschaden ?

Schleudernder Wohnwagen - Betriebsschaden ?

BGH Urt.v. 19.12.2012 - IV ZR 21/11-

Zur Frage, ob ein in der Vollkaskoversicherung nicht versicherter Schaden vorliegt, wenn ein Wohnwagen vor der Kollision mit dem ziehenden PKW aufgrund Spurrillen ins Schleudern kommt.

 

Erg.:

BGH spricht dem Geschädigten Schadensersatz zu.

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