Betriebsschaden im Versicherungsrecht von Anwalt Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle
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Betriebsschaden im Versicherungsrecht
Fahrfehler ist kein Betriebsschaden
Fahrfehler ist kein Betriebsschaden
OLG Koblenz -10 U 742/10- (VersR 2012/175)
Das Anstoßen gegen einen starren Gegenstand im Fahrbahnbereich (Stein, Bordsteinkante) stellt in aller Regel einen Unfall dar und keinen Betriebsschaden. Dies gilt auch dann, wenn dem Aufprall möglicherweise ein Fahrfehler vorausgegangen ist, da sich dann keine üblicherweise bestehdne Gefahr einer PKW-Nutzung realisiert hat.
Betriebsschadenausschluss bei Kollision zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug
Betriebsschadenausschluss bei Kollision zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug
BGH Urt.v. 19.12.2012 -IV ZR 21/11-
Gerät ein an ein vollksakoversichertes Fahrzeug angehängter Wohnwagen aufgrund Spurrillen so ins Schleudern, dass er mit dem PKW kollidiert, so liegt ein Unfall und kein nicht gedeckter
Betriebsschaden vor.
Betriebsschaden - Brand in Werkstatt
Brand in Werkstatt
OLG Saarbrücken -4 U 211/11- r+s 2013,196
Gerät ein in einer Werkstatt abgestellter LKW in Brand, so ist ein durch den Brand verursachter weiterer Schaden an einem in der Wrkstatt abgestellten fahrzeug nur dann i.S.d. § 7 Abs.1 StVG "beim Betrieb" entstanden, wenn die Transport und Fortbewegungsfunktion des LKW das Brandereignis geprägt hat. Der für die Verwirklichung des Haftungstatbestandes darlegungs- und beweisbelastete kläger genügt seiner Darlegungslast, wenn nichts vorgetragen wird.
Schleudernder Wohnwagen - Betriebsschaden ?
Schleudernder Wohnwagen - Betriebsschaden ?
BGH Urt.v. 19.12.2012 - IV ZR 21/11-
Zur Frage, ob ein in der Vollkaskoversicherung nicht versicherter Schaden vorliegt, wenn ein Wohnwagen vor der Kollision mit dem ziehenden PKW aufgrund Spurrillen ins Schleudern kommt.
Erg.:
BGH spricht dem Geschädigten Schadensersatz zu.
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