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Krankenversicherung im Versicherungsrecht

Kenntnis versicherter Personen von der kündigung, Hinweispflicht des Versicherers

BGH Urt.v. 16.01.2013 -IV ZR 94/11- zfs 2013, 220

  1. Unter Geltung des § 207 Abs.2 VVG hat der Versicherungsnehmer ebenso wie nach der früheren Regelung des § 178n Abs.2 S.2 VVG den Nachweis zu erbringen, dass die versicherte Person von der Kündigung Kenntnis erlangt hat. Damit übereinstimmende Bestimmungen in AVB benachteiligen den Versicherungsnehmer nicht unangemessen i.S.d. § 307 Abs.1 S.1, Abs.2 Nr.1 BGB.
  2. Der Versicherer ist nach Treu und Glauben verpflichtet, den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass eine von diesem erklärte kündigung mangels Nachweises der Kenntnis der versicherten Person unwirksam ist.

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