Leistungsfreiheit des Versicherers im Versicherungsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo C.L. Neuner-Jehle

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Leistungsfreiheit im Versicherungsrecht

Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bei Trunkenheitsfahrt

Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bei Trunkenheitsfahrt

OLG Saarbrücken Urt.v. 04.04.2013 -4 U 31/12- = BeckRS 2013, 06836 = NJW-Spezial 2013, 297

Ein von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise freier Versicherer (& 117 I VVG) ist auch gegenüber dem Dritten leistungsfrei, soweit dieser Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer - insbesondere dem Kaskoversicherer - erlangen kann (§ 117 III 2 VVG).

Vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

Vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

BGH Urt. v. 22.06.11 –IV ZR 225/10- NJW-Spezial 2011, 489

Bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer kann der Kaskoversicherer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen.

Hier Trunkenheitsfahrt des VN mit 2,7 o/oo

Leistungsfreiheit bei Kenntnis des Versicherers ?

Leistungsfreiheit bei Kenntnis des Versicherers ?

BGH Urt.v. r+s 2007,366

Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit kommt nicht in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer bei der Schadensanzeige einen Umstand verschweigt, den der Versicherer bereits positiv kennt. Hierbei ist nicht auf den jeweiligen Sachbearbeiter abzustellen, da dies allein eine Frage der innerbetrieblichen Organisation ist und diese nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen kann.

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