Rotes Kennzeichen im Versicherungsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo C.L. Neuner-Jehle
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Rotes Kennzeichen im Versicherungsrecht
Rotes Kennzeichen – Versicherungsschutz
BGH Urt. v. 28.06.06 NJW-RR 2006,1462
Der Versicherungsschutz einer Sammelversicherung (Handel und Handwerk) gilt nicht für Fahrzeuge, die ohne Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers mit roten Kennzeichen versehen worden sind.
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