Rettungskosten im Versicherungsrecht von Anwalt Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle
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Rettungskosten im Versicherungsrecht
Rettungsobliegenheit im Versicherungsrecht
OLG Saarbrücken -5 U 356/10-57- (VersR 2012,55)
Für den Rettungskostenersatz gilt nichts anderes als für die Leistungsfreiheit wegen Verletzung einer Rettungsobliegenheit (§ 82 Abs. 3 Satz 2VVG). Er ist demzufolge um einen der Schwere des Verschuldens entsprechenden Anteil zu kürzen.
Deshalb kann bei einem Versicherungsnehmer, der auf einer Bundesautobahn einem Tier mit nicht aufklärbarer Größe ausgewichen ist und dadurch einen Unfallschaden verursacht hat, eine Kürzung des Rettungskostenersatzes um 50 % in Betracht kommen.
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