Rettungskosten im Versicherungsrecht von Anwalt Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart, Tilo Neuner-Jehle erklärt spezialisiert und kompetent

 

Telefonische Sofortauskunft:


0711 – 820 340 - 0


Rettungskosten im Versicherungsrecht

Rettungsobliegenheit im Versicherungsrecht

OLG Saarbrücken -5 U 356/10-57- (VersR 2012,55)

 

Für den Rettungskostenersatz gilt nichts anderes als für die Leistungsfreiheit wegen Verletzung einer Rettungsobliegenheit (§ 82 Abs. 3 Satz 2VVG). Er ist demzufolge um einen der Schwere des Verschuldens entsprechenden Anteil zu kürzen.

Deshalb kann bei einem Versicherungsnehmer, der auf einer Bundesautobahn einem Tier mit nicht aufklärbarer Größe ausgewichen ist und dadurch einen Unfallschaden verursacht hat, eine Kürzung des Rettungskostenersatzes um 50 % in Betracht kommen.

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.