fingierter Verkehrsunfall im Versicherungsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo C.L. Neuner-Jehle

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fingierter Unfall im Versicherungsrecht

Beweis eines fingierten Verkehrsunfalls

Beweis eines fingierten Verkehrsunfalls

OLG München Urt.v. 08.03.2013 -10 U 3241/12- zfs 2013, 336

  • Macht der Versicherungsnehmer aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag wegen eines Unfallschadens einen Entschädigungsanspruch geltend, so muss er die Kollision mit einem anderen KFZ und die Verursachung der Schäden durch diese Kollision nachweisen. Der Versicherer muss nachweisen, dass der Versicherungsnehmer mit der Beschädigung des versicherten Fahrzeuges einverstanden war.
  • Die gegenseitige leugnung einer Bekanntschaft des Geschädigten und des Schädigers ist als Indiz für die Freiwilligkeit alleine nicht tragfähig.

Beweis eines fingierten Unfalles; Verschweigen von Vorschäden

Beweis eines fingierten Unfalles; Verschweigen von Vorschäden

OLG Karlsruhe Urt.v. 08.03.07 –19 U 54/06 zfs 2007,515

Der Beweis für einen fingierten Unfall ist geführt, wenn sich der „Unfall“ als letztes Glied einer Kette gleichförmiger Geschehnisse darstellt, ohne dass sich die festgestellten Gemeinsamkeiten noch durch Zufall erklären lassen ließen. Das gilt auch dann, wenn in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverdächtig erklärt werden könnten.

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