fingierter Verkehrsunfall im Versicherungsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo C.L. Neuner-Jehle
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart, Tilo Neuner-Jehle erklärt spezialisiert und kompetent
Telefonische Sofortauskunft:
0711 – 820 340 - 0
fingierter Unfall im Versicherungsrecht
Beweis eines fingierten Verkehrsunfalls
Beweis eines fingierten Verkehrsunfalls
OLG München Urt.v. 08.03.2013 -10 U 3241/12- zfs 2013, 336
- Macht der Versicherungsnehmer aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag wegen eines Unfallschadens einen Entschädigungsanspruch geltend, so muss er die Kollision mit einem anderen KFZ und die Verursachung der Schäden durch diese Kollision nachweisen. Der Versicherer muss nachweisen, dass der Versicherungsnehmer mit der Beschädigung des versicherten Fahrzeuges einverstanden war.
- Die gegenseitige leugnung einer Bekanntschaft des Geschädigten und des Schädigers ist als Indiz für die Freiwilligkeit alleine nicht tragfähig.
Beweis eines fingierten Unfalles; Verschweigen von Vorschäden
Beweis eines fingierten Unfalles; Verschweigen von Vorschäden
OLG Karlsruhe Urt.v. 08.03.07 –19 U 54/06 zfs 2007,515
Der Beweis für einen fingierten Unfall ist geführt, wenn sich der „Unfall“ als letztes Glied einer Kette gleichförmiger Geschehnisse darstellt, ohne dass sich die festgestellten Gemeinsamkeiten noch durch Zufall erklären lassen ließen. Das gilt auch dann, wenn in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverdächtig erklärt werden könnten.
Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte
vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich
Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte
auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.