Lebensversicherung im Versicherungsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo C.L. Neuner-Jehle

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Lebensversicherung im Versicherungsrecht

Widerruf einer Bezugsberechtigung bei Versicherung für verbundene Leben

Widerruf einer Bezugsberechtigung bei Versicherung für verbundene Leben

BGH Beschl.v. 14.11.2012 -IV ZR 219/12- zfs 2013, 222

Bei einer Versicherung für verbundene leben ergibt sich der Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Versicherungsleistung aus dem zwischen dem Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigten geschlossenen vertrag. Das kann der Fortbestand einer Ehe oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sein.

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