Freie Anwaltswahl im Versicherungsrecht von Anwalt Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart, Tilo Neuner-Jehle erklärt spezialisiert und kompetent

 

Telefonische Sofortauskunft:


0711 – 820 340 - 0


Freie Anwaltswahl im Versicherungsrecht

Freie Anwaltswahl

Urt. OLG Bamberg v. 20.06.2012 -3 U 236/11-

 

Eine Klausel in den ARB eines Rechtschutzversicherers, die die Wahl eines vom Versicherer empfohlenen Anwalts damit belohnt, im Versicherungsfall nicht in eine ungünstigere "Schadensfreiheitsklasse" zurückgestuft zu werden, verstößt gegen §§ 127, 129 VVG und ist daher gem. § 307 Abs.1 Satz 1, Abs.2 Nr.1 BGB unwirksam.

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.