Familienprivileg im Versicherungsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Familienprivileg im Verkehrsrecht

Anwendung des Familienprivilegs auf nichteheliche Lebensgemeinschaft

Anwendung des Familienprivilegs auf nichteheliche Lebensgemeinschaft

BGH Urt.v. 05.02.2013 -VI ZR 274/12- = BeckRS 2013, 04308

Das "Familienprivileg" nach § 116 VI 1 SGB X ist bei Verkehrsunfällen auch auf die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft analog anwendbar.

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