Prämienverzug im Versicherungsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo C.L. Neuner-Jehle

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Prämienverzug im Versicherungsrecht

Erstprämienforderung

Beweis des Zugangs einer Erstprämienforderung

LG Konstanz Urt.v. 14.09.07 zfs 2008,30

Der sich auf Leistungsfreiheit wegen Nichtzahlung der Erstprämie berufende Versicherer muss den rechtzeitigen Zugang des entsprechenden Anforderungsschreibens voll beweisen.

Folgeprämienverzug

LG Düsseldorf (r+s 2006,13)

Beruft sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit wegen Folgeprämienverzug mit der Möglichkeit des Regresses gegen den Versicherungsnehmer wegen der Regulierung von Drittschäden nach einem Verkehrsunfall, muss er den Nachweis bringen, dass das qualifizierte Mahnschreiben dem Versicherungsnehmer zugegangen ist. Dabei kommt ihm kein Anscheinsbeweis zugute, auch nicht die Berufung auf eine „gegen Null“ tendierende Verlustwahrscheinlichkeit der Briefe auf dem Postweg.

Kann der Versicherer zum Nachweis des Zugangs auch keine weiteren Indizien als die bloße Absendung des Schreibens anbieten, reicht ein einfaches Bestreiten durch den Versicherungsnehmer aus.

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