Versicherungsschutz im Versicherungsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo C.L. Neuner-Jehle
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Versicherungsschutz im Versicherungsrecht
Rotes Kennzeichen – Versicherungsschutz
BGH Urt. v. 28.06.06 NJW-RR 2006,1462
Der Versicherungsschutz einer Sammelversicherung (Handel und Handwerk) gilt nicht für Fahrzeuge, die ohne Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers mit roten Kennzeichen versehen worden sind.
Keine Leistungsfreiheit des KFZ-Kaskoversicherers bei einer durch Regulierung erworbenen Kenntnis des von dem VN verschwiegenen Vorschadens
BGH Urt. v. 11.07.07 VersR 2007,1267
- Leistungsfreiheit des Versicherers wegen einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit kommt nicht in Betracht, wenn der VN bei der Schadensanzeige einen Umstand verschweigt, den der Versicherer bereits positiv kennt.
- Hat der Versicherer einen Vorschaden im Rahmen eines laufenden, auch für die neue Schadensmeldung maßgeblichen Versicherungsvertrages über einen bestimmten versicherten Gegenstand selbst reguliert, so kennt er diesen Vorschaden in seinen Einzelheiten
Fortführung der Rspr. des Senats (VersR 2005, 493)
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