grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo C.L. Neuner-Jehle

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Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht

Grobe Fahrlässigkeit / Zurücklassen des Schlüssels im PKW

LG Ingoldstadt Urt.v. 09.02.10 zfs 2010, 331

Weder das von einem Unbekannten interessiert beobachtete mehrtätige Abstellen eines PKW in einem öffentlichen und überwachten Parkhaus in der Slowakei noch das Zurücklassen des Fahrzeugschlüssels in der abgedeckten Mittelkonsole sind grob fahrlässig

Aufbewahrung von KFZ-Schlüssel im Versicherungsrecht

OLG Koblenz -10 U 1292/11- (r+s 2012,430)

 

Die Aufbewahrung der Fahrzeugschlüssel mit anderen Gegenständen in einem Korb, der während der Nachtschicht in einem Seniorenheim in einem nicht abgschlossenen Aufenthaltsraum aufbewahrt war, obwohl ein abschließbares Behältnis zur Verfügung stand, begründet den Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung der KFZ-Entwendung, wenn diese mit dem Schlüssel erfolgt.

In einem solchen Fall kann eine Kürzung der Versicherungsleistung um 50 % gerechtfertigt sein.

Dauerhaftes Aufbewahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug ist eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung

OLG Celle Urt.v. 09.08.07 VersR 2008,204

  1. § 61 VVG setzt voraus, dass das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des VN für den Eintritt des Versicherungsfalles kausal gewesen ist. Die Beweislast für die Kausalität trifft den Versicherer.
  2. Das dauerhafte Verwahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug stellt eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung dar, die die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge hat (§§ 23, 25 VVG). Den Kausalitätsgegenbeweis hat der Versicherungsnehmer zu führen.

Grobe Fahrlässigkeit bei Anfahren mit weit überhöhter Geschwindigkeit nach einem Ampelstopp

OLG Hamm Urt.v. 10.08.2008 VersR 2008, 112

Wenn ein Fahrer –nach einem Ampelstopp- mit weit überhöhter Geschwindigkeit anfährt, sogleich eine „Qualmwolke“ durch Reifenabrieb entsteht, sich das Fahrzeug dann beim Abbiegeversuch nach links um die eigene Achse dreht und gegen eine Leitplanke prallt, so ist dieser Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer –ohne grobe Fahrlässigkeit- nicht daran dachte, dass das elektronische Stabilisierungsprogramm (ESP= des Wagens ausnahmsweise ausgeschaltet war.

Grobe Fahrlässigkeit bei Hinterlassen von Zweitschlüssel im KFZ

LG Koblenz r+s 2007,414

Wer in seinem in einer polnischen Stadt abgestellten PKW seine Jacke mit dem Ersatzschlüssel für das Auto, mit den Papieren und mit Geld zurücklässt, handelt grob fahrlässig mit der Folge, dass der Versicherer leistungsfrei ist, im Falle der Entwendung. Der Einwand des Versicherungsnehmers, er habe das Auto nur kurzfristig verlassen, um seine Freundin abzuholen, die jedoch noch nicht zur Abfahrt bereit gewesen sei, gebietet keine andere Betrachtungsweise.

Grobe Fahrlässigkeit bei Ausweichen vor Fuchs

BGH Urt. v. 11.07.07 DAR 2007,641; zfs 2008,24

Diese Feststellung unterliegt der tatrichterlichen Würdigung. Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein reflexartiges Ausweichen nach rechts mit der Folge der Berührung der Leitplanke bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h gegen 4.00 Uhr morgens dem Fahrer nicht als subjektiv grobe Fahrlässigkeit angelastet wird.

Grobe Fahrlässigkeit bei Tragen von Birkenstockschuhen

OLG Celle Urt.v. NZV 2007,532

Wer mit Birekenstockschuhen am Steuer eines LKW´s mit Anhänger eine Bundesautobahn befährt, verstößt weder nach §§ 23 I Nr. 2, 49 I Nr. 22 StVO noch nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts gegen eine mit Bußgeld sanktionierte Norm, solange kein von der Rechtsordnung missbilligender Erfolg, insbesondere i.S.d. § 1 II StVO herbeigeführt ist.

Grobe Fahrlässigkeit durch Verwahren des KFZ-Scheines im PKW

VVG 23, 25, 61

OLG Celle Urt.v. 09.08.07 zfs 2007690

  1. § 61 VVG setzt voraus, dass das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Versicherungsnehmers für den Eintritt des Versicherungsfalles kausal gewesen ist. Die Beweislast für die Kausalität obliegt dem Versicherer.
  2. Das dauerhafte Verwahren des KFZ-Scheins im Fahrzeug stellt eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung dar, die die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge hat, §§ 23, 25 VVG. Den Kausalitätsgegenbeweis hat dann der Versicherungsnehmer zu führen.

Grobe Fahrlässigkeit bei Rennfahrerstart

OLG Hamm Urt.v. 10.08.07 zfs 2007,692

Unfälle, die sich infolge Schleuderns nach einem „Rennfahrerstart“ an einer Lichtzeichenanlage ereignen, sind grob fahrlässig verursacht.

Grobe Fahrlässigkeit bei Steckenlassen des Zündschlüssels

OLG Koblenz Beschl.v. 05.02.07 zfs 2007,694

Wird der Zündschlüssel eines Kraftfahrzeuges stecken gelassen und das Kraftfahrzeug sodann entwendet, so ist der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt.

Grobe Fahrlässigkeit bei abgefahrenen Reifen

OLG Köln Urt. v. 25.04.2006 zfs 40,2006

Das Unterlassen einer regelmäßigen Reifenkontrolle begründet den Vorwurf grober Fahrlässigkeit alleine nicht.

Grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtfahrt

OLG Köln Urteil v. 27.02.07 VersR 2007, 1268

Der Versicherer kann sich bei einem Rotlichtverstoß nicht auf grobe Fahrlässigkeit mit anschließendem Verkehrsunfall berufen, wenn dem VN der Blick auf die inzwischen Rotlicht anzeigende Ampel in einer nach Rangieren eingetretenen Situation erschwert war.

Grobe Fahrlässigkeit bei Einnicken am Steuer: Verschulden

OLG Koblenz Urt.v. 11.01.07 –10 U 949/06 = r+s 2007,151

Das „Einnicken“ am Steuer begründet nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn dieser sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewußt hinweggesetzt hat.      

 

„Einnicken“ am Steuer nicht per se grob fahrlässig

OLG Koblenz, Beschl. v. 27.04.06 VersR 2007, 57

OLG Koblenz, Beschl. v. 08.06.06 VersR 2007, 57

Das Einnicken am Steuer begründet nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn sich dieser nachweislich über von ihm erkannten deutliche Vorzeichen der Ermüdung hinweg gesetzt hat.

 

Grobe Fahrlässigkeit bei Einnicken am Steuer?

BGH Urt. v. 21.03.07 –I ZR 166/04- BeckRS 2007,1346

Das Herbeiführen eines Verkehrsunfalles durch ein Einnicken des Fahrers am Steuer begründet nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen und in dem Bewusstsein erfolgten Handelns, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werden, wenn sich der Fahrer über bewusst von ihm erkannte deutliche Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat.

 

Nach Auffassung des OLG Hamm (NZV 1998,210) gehen dem Einnicken am Steuer stets für den Fahrer unübersehbare Anzeichen voraus, so dass der Schluß in der Regel gerechtfertigt sei, der Fahrer habe sich bewusst über diese Anzeichen hinweggesetzt.

Die herrschende Meinung in der Rechtsprechung geht dem gegenüber davon aus, dass zwar deutliche Vorzeichen einem Einschlafen vorausgehen. Daraus könne man aber nicht ableiten, dass sich der Fahrer regelmässig bewusst über diese Anzeichen hinweggesetzt habe (OLG Oldenburg NJW-RR 1999,469; OLG Schleswig DAR 2001,463; OLG Koblenz r +s 2007,151).

Dieser Auffassung hat sich der BGH angeschlossen. Der Versicherer wird nur in Ausnahmefällen beweisen können, dass der Versicherungsnehmer sich bewusst über die Anzeichen der Übermüdung hinweggesetzt hat.

Sollte dies aber der Fall sein, so wird man einen gravierenden Fall der groben Fahrlässigkeit annehmen müssen. Der Versicherungsnehmer hat dann den Tatbestand des § 315 c I b StGB verwirklicht, so dass auch nach dem neuen VVG im Rahmen des § 81 VVG zu einer erheblichen Kürzung (im Bereich von 75 %) kommen wird.

Grobe Fahrlässigkeit und das Autoradio

OLG Nürnberg Urt. v. 25.04.05 NJW-RR 2005, Heft 17

Eine kurzfristige Ablenkung durch das bedienen des Autoradios führt noch nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes.

 

Anm.:   Abzustellen ist hier auf den Regelsatz: „Wie kann man nur ?“ Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit liegt hier gem. § 61 VVG beim Versicherer.

Grobe Fahrlässigkeit bei Einwurf eines KFZ-Schlüssels in den Werkstattbriefkasten

OLG Hamm Beschl. v. 14.09.05 zfs 2006, 213

Grobe Fahrlässigkeit für den Diebstahl des Fahrzeuges ist zu bejahen, wenn der Schlüssel in den ungesicherten, problemlos zu öffnenden Briefkasten einer Werkstatt an der Außenwand des Gebäudes eingeworfen wird, auf dessen Funktion durch Schilder überdies hingewiesen wird.

Kürzung der Kaskoentschädigung bei Trunkenheit / Übermüdung

OLG Düsseldorf Urt.v.  23.12.2010 -I-4 U 101/10-

 

Zur Kürzung der Entschädigungsleistung des Kaskoversicherers, wenn der Versicherungsnehmer den Unfall mit einer BAK von 0,55 Promille verursacht und außerdem angibt, übermüdet gewesen zu sein.

Es wird ein Abzug von 25 % der Entschädigungssumme vorgenommen wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer.

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