Fahrzeugbrand im Versicherungsrecht von Anwalt Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

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Fahrzeugbrand im Versicherungsrecht

Immer wieder brennen Fahrzeuge ab. In diesen Fällen ist der Schaden meist recht groß, häufig führt der Brand an dem Fahrzeug zu einem Totalschaden.

 

Falls den Autoeigentümer ein solches Unglück trifft, denkt er natürlich sofort an seine Versicherung und ob die hoffentlich bezahlt ?

 

Sofern der Brand an diesem Fahrzeug jedoch vom Eigentümer nicht selbst gelegt, oder grob fahrlässig verursacht wurde, ist der Brandschaden am Fahrzeug grundsätzlich versichert. Bei Brand durch Dritte haftet hierfür die Vollkaskoversicherung. Bei Selbstentzündung die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges.

 

Auch wenn nicht jede Fahrzeugversicherung hier sofort einsichtig ist, sie hat den Schaden zu bezahlen, wie sich aus der nachfolgenden Rechtsprechung der Gerichte ergibt:

Brennendes Fahrzeug und Betriebsgefahr

Brennendes Fahrzeug und Betriebsgefahr

LG Rostock, Urt.v. 06.07.2018 -1 S 198/17- Die Verkehrsanwältin 2018, 208

Fehlen belastende Anhaltspunkte dafür, dass ein Fahrzeugbrand von einem Dritten gelegt wurde, muss von einer Selbstentzündung ausgegangen werden, wodurch sich wiederrum die Betriebsgefahr des Kfz verwirklicht hat (§§ 7 I StVG, 3 I Nr.1 PflVG).

 

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