Leistungszusage des Versicherers von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Leistungszusage des Versicherers
Leistungszusage des Versicherers
LG Köln -24 S 5/11- (r+s 2012,433)
Der Kaskoversicherer ist nicht verpflichtet, ihren Versicherungsnehmer durch eine Leistungszusage für die beabsichtigte Reparatur abzusichern. Sie erfüllt vielmehr ihre versicherungsvertragliche Verpflichtung, wenn sie nach Vornahme der Reparatur überprüft, ob diese dem Sachverständigengutachten entspricht.
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