Schiedsgutachten gem. § 14 AKB im Versicherungsrecht von Anwalt Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart, Tilo Neuner-Jehle erklärt spezialisiert und kompetent
Telefonische Sofortauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Schiedsgutachten gem. § 14 AKB im Versicherungsrecht
Schiedsgutachten nach § 14 AKB
Keine Erledigung der Hauptsache durch Berufen des Versicherers auf das Sachverständigenverfahren
OLG Hamm, Urt. v. 29.04.05 VersR 2006, 210
Beruft sich der Versicherer erstmals im Prozess auf die Durchführung des Sachverständigenverfahrens, führt dies nicht zur Erledigung des Hauptsacheverfahrens.
Rechtsmissbräcuhlichkeit der Berufung auf Sachverständigenverfahren
AG Lindau Urt.v. 01.07.15 -2 C 79/15- = zfs 2016, 519
Die Berufung eines Versicherers auf die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens ist rechtsmissbräcuhlich, wenn es um die Erstattung eines Kaskoschadens im untersten 3-stelligen Berich geht und der Versicherer sich nicht vorgerichtlich darauf berufen hat.
Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte
vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich
Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte
auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.