Repräsentant im Versicherungsrecht von Anwalt Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart, Tilo Neuner-Jehle erklärt spezialisiert und kompetent

 

Telefonische Sofortauskunft:


0711 – 820 340 - 0


Repräsentant im Versicherungsrecht

Repräsentanz in der Kaskoversicherung

OLG Koblenz Urt. v. 04.02.05 NJW-RR 2005, 828

Allein die Angabe der Tochter als Halterin in dem Antrag auf Abschluß der Kraftfahrtversicherung und in der Schadensanzeige sowie die überwiegende Nutzung macht die Tochter noch nicht zur Repräsentantin

Keine Repräsentantenstellung durch Mitbenutzung des Kraftfahrzeuges

LG Paderborn Urt.v. 09.05.07 zfs 2008,636

Die Mitbenutzung des versicherten KFZ zu 60 % und die gemeinsame Kostentragung begründet keine Repräsentantenstellung eines Ehepartners.

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.