Teilkaskoentschädigung im Versicherungsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo C.L. Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart, Tilo Neuner-Jehle erklärt spezialisiert und kompetent

 

Telefonische Sofortauskunft:


0711 – 820 340 - 0


Teilkaskoversicherung im Versicherungsrecht

Umfang der Teilkaskoentschädigung bei Vandalismusschäden aus Anlass eines Kraftfahrzeugeinbruchs

AKB § 12 (1) I b, II f

BGH Urt. v. 17.05.06 zfs 2006, 512

In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) sind bei einem Einbruchsdiebstahl in ein Kraftfahrzeug nur die Schäden am Fahrzeug ersatzpflichtig, die durch die Verwirklichung der Tat entstanden oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen.

Wildunfall - Teilkaskoversicherung

LG Konstanz Urt.v. 23.09.2011 -11 S 92/11 A

 

Auch wenn am Unfallfahrzeug weder Blut noch Wildhaar, sondern lediglich ein frischer Streifschaden  nach einem Unfall vorgefunden wurde, der laut Sachverständigengutachten höchstwahrscheinlich durch Berührung mit einem Reh verursacht wurde, ist der Teilkaskoversicherer eintrittspflichtig.

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.