Vandalismusschaden im Versicherungsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo C.L. Neuner-Jehle

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Vandalismusschaden im Versicherungsrecht

Vandalismusschäden

BGH -V 248/08- NZA 2011,244

Wird ein Fahrzeug nach einem missglückten Entwendungsversuch mutwillig – etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung – beschädigt, handelt es sich nicht um einen versicherten Teilkaskoschaden. Ersatzfähig sind nur solche Schäden, die der Entwendungshandlung selbst zuzurechnen sind. Dies entspricht auch den maßgeblichen Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers.

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