Gerichtsstand im Versicherungsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo C.L. Neuner-Jehle
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Gerichtsstand im Versicherungsrecht
Gerichtsstand bei Vollkaskoklage ab dem 01.01.08
VVG § 215; EGVVG Art 1
OLG Saarbrücken Beschl. V. 23.09.08 NJW 2008, 3579
Die örtliche Zuständigkeit für den Versicherungsnehmer gegen den Versicherer im Jahr 2008 erhobene Klage bestimmt sich nach § 215 I VVG 08 und nicht mehr nach § 48 VVG a.F.
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