Fahrzeugschlüssel im Versicherungsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo C.L. Neuner-Jehle
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Fahrzeugschlüssel im Versicherungsrecht
Diebstahl des KFZ-Schlüssels
Diebstahl des KFZ-Schlüssels
LG Berlin -42 O 297/11- DAR 2013,209
Das Belassen des Fahrzeugschlüssels in einer Sporttasche in einer nicht verschlossenen Umkleidekabine einer Sporthalle, die ihrerseits zu Beginn des Sportkurses noch nicht verschlossen war, ist versicherungsrechtlich als grobe Fahrlässigkeit zu werten. Werden Fahrzeugschlüssel und Fahrzeug in der Folge gestohlen, so ist eine Kürzung der Versicherungsleistung um 25 % gem. § 81 Abs.2 VVG angemessen.
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