Leistungskürzung im Versicherungsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart Tilo Neuner-Jehle
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart, Tilo Neuner-Jehle erklärt spezialisiert und kompetent
Telefonische Sofortauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Leistungskürzung des Versicherers
Leistungskürzung und Regressbegrenzung
AG Bochum -5 S 102/11- (ZfS 2012,573
Ist aufgrunde iner Alkoholfahrt mit einer BAK von 0,95 Promille eine Quotierung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der beklagten Versicherung vorzunehmen, so hat die Quotierung keine Anwendung auf das Regresslimit von € 5. 000,- zu finden. Vielmehr muss zunächst der durch den Versicherer regulierten Gesamtschaden gequotelt werden und kann dann erst in einem zweiten Schritt die Begrenzung auf den Höchstbetrag erfolgen.
Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte
vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich
Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte
auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.