Teilkaskoentschädigung im Versicherungsrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo C.L. Neuner-Jehle
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Teilkaskoversicherung im Versicherungsrecht
Umfang der Teilkaskoentschädigung bei Vandalismusschäden aus Anlass eines Kraftfahrzeugeinbruchs
AKB § 12 (1) I b, II f
BGH Urt. v. 17.05.06 zfs 2006, 512
In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) sind bei einem Einbruchsdiebstahl in ein Kraftfahrzeug nur die Schäden am Fahrzeug ersatzpflichtig, die durch die Verwirklichung der Tat entstanden oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen.
Wildunfall - Teilkaskoversicherung
LG Konstanz Urt.v. 23.09.2011 -11 S 92/11 A
Auch wenn am Unfallfahrzeug weder Blut noch Wildhaar, sondern lediglich ein frischer Streifschaden nach einem Unfall vorgefunden wurde, der laut Sachverständigengutachten höchstwahrscheinlich durch Berührung mit einem Reh verursacht wurde, ist der Teilkaskoversicherer eintrittspflichtig.
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