Internet-Autokauf im Autokaufrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle

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Internet-Autokauf im Autokaufrecht

Der Preis für einen Autokauf auf Onlineplattform muss ohne Blick ins „Kleingedruckte“ ersichtlich sein.

OLG Köln, Urteil vom 05.04.2019, - 6 U 179/18-

Ein Kfz-Händler darf ein Auto nicht mit einem Preis bewerben, der davon abhängig ist, dass der Käufer sein altes Fahrzeug in Zahlung gibt, wenn dies für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkenntlich ist. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 05.04.2019 klargestellt und, anders als noch das Landgericht, der Klage einer Wettbewerbszentrale gegen den Kfz-Händler stattgegeben (Az.: 6 U 179/18).

Fahrzeugangebot im Internet

OLG Düsseldorf -I-3 W 228/12- DAR 2013,81

Gibt der Händler in einer Internetanzeige die Laufleistung des angebotenenen Fahrzeugs ohne einschränkenden Zusatz an, so ist diese Angabe für ihn bindend, auch wenn sie im späteren Kaufvertrag nicht ausdrücklich wiederholt wird.

Im Übrigen können solche Angaben lediglich eine Beschaffenheitsangabe, oder aber eine Beschaffenheitsfarantie darstellen, was unter Berücksichtigung der beim Abschluss eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug typischerweise gegebenen Interessenlage zu beantworten ist. Ist der Verkäufer ein Gebrauchtwagenhändler, dem der Kaufinteressent ein besonderes Vertrauen entgegenbringt, ist regelmässig von einer Garantie auszugehen.

Fahrzeugkauf über EBay

OLG Schleswig -5 U 103/11- (DAR 2012,581)

Wird ein Fahrzeug über EBay angeboten, so werden die in der Offerte angegebenen Garantieangaben Vertragsbestandteil, auch wenn ein später zusätzlich abgeschlossener Kaufvertrag hierüber nichts aussagt.

Ein Jahreswagen mit einem Preis von ca. 21. 000,- € und einer Laufleistung von 25. 000 km ist bei Nichtbestehen einer zugesagten Herstllergarantie in erheblicher Wiese mangelhaft, wobei es dann auch keiner Fristsetzung i.S.v. § 323 Abs. 1 BGB (Nachfrsitsetzung zur Mangelbeseitigung) bedarf.

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