Fabrikneu im Autokaufrecht von Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo Neuner-Jehle
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Bedeutung der Bezeichnung Fabrikneu beim Autokauf
Voraussetzungen der Eigenschaft "fabrikneu" beim Autokauf
Voraussetzungen der Eigenschaft "fabrikneu" beim Autokauf
OLG Hamm, Urt.v. 16.08.16 -28 U 140/15- = BeckRS 2016, 16819 = NJW-spezial 2016, 650
Ein Fahrzeug ist fabrikneu, wenn es aus neuen Materialien zusammengesetzt und unbenutzt ist, wenn und solange das Modell unverändert weitergeaut wird, wenn es keine durch längere Standzeiten bedingte Mängel aufweist, nach der Herstellung keine erheblichen Beschädigungen eingetreten sind und wenn zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate liegen.
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