Berechnung Abzug Gebrauchsvorteile bei Rücktritt vom Fahrzeugkauf von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Berechnung Gebrauchsvorteile im Autokaufrecht

Gebrauchsvorteile – Berechnung

 

Von dem Anspruch des Klägers auf Rückzahlung des Kaufpreises sind die bis dahin gezogenen Gebrauchsvorteile in Abzug zu bringen.

Die Gebrauchsvorteile errechnen sich nach der Rechtsprechung des BGH wie folgt:

 

                                                      Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer

Gebrauchsvorteil =                ----------------------------------------------------------

                                                      erwartete Gesamtlaufleistung

 

Nach ständiger Rechtsprechung ist bei einem Mittelklassefahrzeug wie dem vorliegenden eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zu veranschlagen und einen Vergütungssatz von 0,5 % des Kaufpreises pro gefahrene 1000 km zu Grunde zu legen (OLG Stuttgart, DAR 1998, S. 393; OLG Dresden, DAR 1999, S. 68 ff).

Berechnung gem. OLG Stgt kommt auf selben Betrag wie BGH im Falle des Ansatzes von geschätzter Laufleistung i.H.v 200. 000 km

Die klägerische Partei ist mit dem Fahrzeug ca. ....... km gefahren, d.h. der derzeitige Kilometerstand liegt bei ........... km.

 

Bei Abschluss des Kaufvertrages betrug der Kilometerstand ............... km.

Unter Zugrundelegung dieser Berechnung betragen die Gebrauchsvorteile des Klägers ........€.

 

Hieraus errechnet sich wie folgt:

 

Kaufpreis:                            €             ................

./. Gebrauchsvorteile          €             ................

                                               ------------------------

Ges.:                                      €                                                                

so auch LG Stuttgart

Verfügung vom 22.05.17 -15 O 94/17-

 

Zur Berechnung der Gebrauchsvorteile sind bei gebraucht gekauften Fahrzeug diese wie folgt zu berechnen:

 

(0,5 % vom Kaufpreis x gefahrene Kilometer : 1000)

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