Rostgarantie im Autokaufrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Rostgarantie beim Autokauf

Durchrostgarantie

Rost am Auto kommt heute kaum noch vor. Dennoch geben die meisten Fahrzeughersteller eine „Rostgarantie“ – in der Regel zwischen sechs und zwölf Jahre, in manchen Fällen sogar noch länger. Klingt gut – ist aber trotzdem problematisch.

Häufig wird diese Garantie jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, zB. Regelmäßige Wartungs- und Servicearbeiten müssen durchgeführt werden (meist gebunden an das Verkäuferautohaus) Im Falle des Kaufes eines gebrauchten Fahrzeuges wird das schon schwierig. Prüfen, ob der Vorbesitzer seinen Kundendienst regelmäßig durchführen lässt, kann man als Folgebesitzer nun einmal nicht. Außerdem ist Werkstatt nicht gleich Werkstatt. Für viele Hersteller ist Bedingung, dass der Service nur im eigenen Werkstattnetz stattfindet und nicht etwa in günstigeren, freien Werkstätten. Das empfanden einige Kunden als „unfair“ und haben geklagt – bis hin zum Bundesgerichtshof.

„Der BGH hat in einer Entscheidung gesagt, er will diese Werkstattbindung unbedingt anerkennen, denn es sei legal, dass ein Hersteller sein Aufkommen an Kosten quasi finanziert.“ Das heißt: Der Kunde muss sich die Garantie erkaufen – mit teuren Werkstattbesuchen. Aber: Lohnt sich das? So vielleicht für Herrn A..: Sein Serviceheft ist makellos. Das Blech seiner E-Klasse auch – wieder. Denn vor Kurzem war es noch rundherum verrostet. Für die Reparatur sollte Paul S. 2.000 Euro selbst übernehmen. Er erzählt: „Ich habe die darauf angesprochen, auf Durchrostgarantie. Sie haben gesagt: ,Ja, die besteht. Aber das gilt nur, wenn der Rost von innen nach außen geht.’ Das zu beweisen, ist schon mal ganz schwer. Und der Rostschaden, den sie zugestanden haben, weil er ja sichtbar war, da haben sie einfach behauptet, der kommt von außen, nicht von innen.“

Also auch bei Herrn A. keine eindeutig 100-prozentige Garantie, denn auch Rost ist nicht gleich Rost. Die Garantie der Hersteller umfasst nur die Durchrostung. Was genau aber ist das? Und diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Offenbar eine rechtlich schwer zu beantwortende Frage. Sogar das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich damit befasst, und in einer ellenlangen Erklärung begründet.

Trotz gut geführtem Serviceheft zahlen Hersteller in der Regel nur bei Durchrostung von innen nach außen

„So viel Worte muss man verlieren, um ein Wort,,Durchrostungsgarantie', zu erklären. Aber man kann das Problem meist kurz auf den Punkt bringen: Rost reicht nicht! Es muss durch sein. So, wie man das klassisch als ,Loch' empfindet."

Das bedeutet: Was im normalen Sprachgebrauch „Rostgarantie“ heißt, gibt es gar nicht. Gemeint ist immer die „Durchrostungsgarantie“, die gegen ein Loch absichert – von innen nach außen. Und das kommt so gut wie nie vor. Ordinärer Alltagsrost ist, wenn überhaupt, eine Sache der Kulanz.

Die teure Garantie greift hier letztlich gar nicht.

Immerhin: Nachdem einschalten eines spezialisierten Fachanwaltes, lenkt der Hersteller häufig ein und übernimmt die Rostreparatur dann doch zumindest für einen Teil des Schadens. Aber auf Kulanz, nicht auf Garantie!

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