Garantie beim Gebrauchtwagenkauf von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Garantie beim Gebrauchtwagenkauf im Autokaufrecht

Entgeltliche Gebrauchtwagengarantie mit Inspektionsbindung unwirksam

Entgeltliche Gebrauchtwagengarantie mit Inspektionsbindung unwirksam

BGH -VIII ZR 2006/12- DAR 2014,23

Wie bei Anschlussgarantien beim Neuwagenkauf gilt auch für entgeltliche Gebrauchtwagengarantien, dass eine Garantieklausel, die eine Inspektionsbindung an den Verkäufer bzw. Hersteller beinhaltet, unwirksam ist, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden verantwortlich ist.

Dabei spielt es keine Rolle, ob für die Garantie ein gesondertes Entgelt ausgewiesen ist oder ob der Käufer/Garantienehmer für das Fahrzeug und die Garantie einen Gesamtkaufpreis zu bezahlen hatte.

Ansprüche aus Gebrauchtwagengarantie bei Fachwerkstattklausel

Ansprüche aus Gebrauchtwagengarantie bei Fachwerkstattklausel

BGH Urt.v. 25.09.13 - VIII ZR 206/12- = BeckRS 2013, 18293 = NJW-Spez. 2013,745

Eine Klausel in AGB, dass eine gegen Entgelt gegebene Garantie unabhängig von einer Kausalität nur gilt, wenn in einer vom Hersteller anerkannten Fachwerkstatt Arbeiten durchgeführt werden, ist unwirksam.

 

Anm.:

Urteil mit weitrechender Bedeutung. Es ist davon auszugehen, dass dieses Urteil auch Bedeutung hat für Neuwagengarantien, die gegen Entgelt gewährt werden.

Haltbarkeitsgarantien im Gebrauchtwagenhandel

Haltbarkeitsgarantien im Gebrauchtwagenhandel

BGB §§ 434 I, 437 Nr.3

LG Freiburg Urt. v. 27.05.06 zfs 2006, 627

Eine Garantie des Händlers im Gebrauchtwagenhandel, die in der Weise zugesagt wird, dass der Käufer Inspektionen in den vom Hersteller vorgeschriebenen Intervallen durch eine Vertragswerkstatt durchführen lassen muss, und keine Garantie besteht, wenn sich der Käufer nicht an diese Vorgabe hält, hält einer Inhaltskontrolle stand.

Serviceintervallgebundene Gebrauchtwagengarantie – Kurbelwellenschaden nach geringfügiger Laufleistungsüberschreitung

Serviceintervallgebundene Gebrauchtwagengarantie – Kurbelwellenschaden nach geringfügiger Laufleistungsüberschreitung

BGH Urt.v. 17.10.07 NJW 2007, 214

§ 307 BGB

  1. Eine Klausel in einem vom Garantiegeber formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagengarantievertrag, die für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, die Leistungspflicht des Garantiegebers unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden ausschließt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam.
  2. Dem Garantiegeber ist es nicht verwehrt, den Beweis fehlender Ursächlichkeit in einem solchen Falle dem Kunden aufzuerlegen, um auf diese Weise wirksam der Gefahr unberechtigter Inanspruchnahme zu begegnen.

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