Bagatellschaden beim Gebrauchtwagenkauf von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Bagatellschaden beim Gebrauchtwagenkauf

Unfallfahrzeug - Bagatellschäden

BGH AZ VIII ZR 330/06

Beim Kauf eines gebrauchten Wagens dürfe man darauf vertrauen, dass das Auto keine größeren Unfallschäden aufweist. Gewährleistungsrechte seinen nur ausgeschlossen, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt. Übliche Abnutzungserscheinungen seien nicht als Mangel zu werten. Im konkreten Fall war die Karosserie aber bis zu 5 Millimeter eingebeult. Zudem beliefen sich die Reparaturkosten auf 1. 800,- €, 1/5-tel des Kaufpreises von € 9. 000,-. Der Schaden scheine deutlich über Gebrauchsspuren hinaus zu gehen.

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