Bagatellschaden beim Gebrauchtwagenkauf von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle
Telefonische Sofortauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Bagatellschaden beim Gebrauchtwagenkauf
Unfallfahrzeug - Bagatellschäden
BGH AZ VIII ZR 330/06
Beim Kauf eines gebrauchten Wagens dürfe man darauf vertrauen, dass das Auto keine größeren Unfallschäden aufweist. Gewährleistungsrechte seinen nur ausgeschlossen, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt. Übliche Abnutzungserscheinungen seien nicht als Mangel zu werten. Im konkreten Fall war die Karosserie aber bis zu 5 Millimeter eingebeult. Zudem beliefen sich die Reparaturkosten auf 1. 800,- €, 1/5-tel des Kaufpreises von € 9. 000,-. Der Schaden scheine deutlich über Gebrauchsspuren hinaus zu gehen.
Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte
vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich
Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte
auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.