Jahreswagen im Autokaufrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle

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Jahreswagen im Autokaufrecht

Auslegung des Begriffs „Jahreswagen“

BGH Urt.v. 07.06.06 –VIII ZR 180/05- NJW 2006, 2694

Liegen zwischen der Herstellung und der Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges mehr als 12 Monate, so handelt es sich nicht mehr um einen „Jahreswagen“ Nach dem BGH ist sodann eine Minderung des Kaufpreises gerechtfertigt.

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