Verbrauchsangabe beim Kraftstoff bei Neufahrzeug von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Verbrauchsangabe beim Kraftstoff bei Neuwagen

Überhöhter Kraftstoffverbrauch

BGH DAR 2007, 516

Unabhängig von der Frage, on nach dem neuen Schuldrecht ein erhöhter Kraftstoffverbrauch des Fahrzeuges ohne Erreichen der Erheblichkeitsschwelle zu einer Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges führt, ist jedenfalls für die Frage des Bestehens eines Rücktrittsrechts bzw. dessen Ausschluss gem. § 323 Abs. 5 S.2 BGB an der 120 %-Grenze der bisherigen BGH-Rspr. festzuhalten.

Diese Grenze ist keine technische oder physikalische Toleranzgrenze, sodass es auch keine Rolle spielt, ob die Messverfahren nach der EG-Richtlinie 80/1268 EWG i.d.F. 1999/100/EG realitätsnäher als die früher maßgeblichen Prüfverfahren sind.

Kein Rücktrittsrecht bei einem Kraftstoffverbrauch von weniger als 10 %

BGH Beschl. v. 08.05.07 NJW 2007,2111

Ein Kraftstoffverbrauch von weniger als 10 % stellt einen unerheblichen Mangel dar un berechtigt daher nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

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