Montagsauto - Autokaufrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle
Telefonische Sofortauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Montagsauto beim Fahrzeugkauf im Autokaufrecht
Anforderungen an das Vorliegen eines "Montagsautos" mit der Folge einer Unzumutbarkeit weiterer Nacherfüllung
BGH Urt.v. 23.01.2013 -VIII ZR 140/12- zfs 2013, 325
Ein Neufahrzeug ist dann als "Montagsauto" zu qualifizieren, wenn der bisherige Geschehensablauf aus der Sicht eines verständigen Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertigt, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner herstellungsbedingten Qualitätsmängel -namelntlich schlechter Verabreitung- beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft ist und das auch zukünftig nicht über längere zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln sein wird. Damit ist ein weiteres Nacherfüllungsverlagen für den Käufer unzumutbar.
Hohe Anforderungen an ein "Montagsauto"
BGH Urt.v. 23.01.2012 -VIII ZR 140/12- = BeckRS 2013, 01603
Eine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung ist nur dann entbehrlich, wenn aufgrund der aufgetretenen Mängel auf eine dauerhafte herstellerbedingte Mangelhaftigkeit geschlossen werden kann. Dabei darf
es sich nicht lediglich um Bagatellen handeln.
Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte
vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich
Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte
auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.