Montagsauto - Autokaufrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle

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Montagsauto beim Fahrzeugkauf im Autokaufrecht

Anforderungen an das Vorliegen eines "Montagsautos" mit der Folge einer Unzumutbarkeit weiterer Nacherfüllung

BGH Urt.v. 23.01.2013 -VIII ZR 140/12- zfs 2013, 325

Ein Neufahrzeug ist dann als "Montagsauto" zu qualifizieren, wenn der bisherige Geschehensablauf aus der Sicht eines verständigen Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertigt, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner herstellungsbedingten Qualitätsmängel -namelntlich schlechter Verabreitung- beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft ist und das auch zukünftig nicht über längere zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln sein wird. Damit ist ein weiteres Nacherfüllungsverlagen für den Käufer unzumutbar.

Hohe Anforderungen an ein "Montagsauto"

BGH Urt.v. 23.01.2012 -VIII ZR 140/12- = BeckRS 2013, 01603

Eine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung ist nur dann entbehrlich, wenn aufgrund der aufgetretenen Mängel auf eine dauerhafte herstellerbedingte Mangelhaftigkeit geschlossen werden kann. Dabei darf es sich nicht lediglich um Bagatellen handeln.

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