Der Kaufvertrag im Automobilkaufrecht

Autokaufrecht Stuttgart Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

 

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Der Kaufvertrag im Automobilrecht

Im Automobilkaufrecht ist zunächst zu unterscheiden, inwieweit es sich um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handelt, wie auch, ob das fahrzeug (meist gebraucht) von einem Händler oder von privat gekauft wird.

 

Wird ein Fahrzeug von Privat an Privat verkauft, so wird meist ein Kaufvertrag geschlossen. Anders jedoch, wenn das Fahrzeug von einem Händler erworben wird (hier auch meist bei Neufahrzeugen).  Im KFZ-Gewerbe muss der Käufer zunächst eine verbindliche Bestellung abgeben, der Händler hat hierauf eine bestimmte, meist ebenfalls vertraglich festgelegt Zeitspanne, um dann das Fahrzeug zu liefern.

 

Hieraus ergeben sich nicht selten Probleme, wie sich aus den nachfolgenden Gerichtsurteilen bestätigt:

Zustandekommen eines Autokaufvertrages bei Versand der Auftragsbestätigung durch den KFZ-Händler

OLG Saarland Beschl. v. 08.12.10 -1 U 111/10-

Macht der Verkäufer geltend, er habe per Post eine Auftragsbestätigung an den "Käufer" versandt, muss er den Zugang beweisen.

Den Versand zu beweisen genügt hier nicht, denn es gibt keinen Anscheinsbeweis, dass ein zur Post gegebenes Schreiben den Empfänger auch erreicht.

 

Anm.:

Hier wäre für den Händler wohl sinnvoll gewesen, die Auftragsbestätigung durch Einwurfeinschreiben zu übersenden.

Zustandekommen eines Autokaufs durch ok-Vermerk auf Sendeprotokoll

BGH Beschl. v. 12.03.13 -VIII ZR 179/12-

Ein "ok-Vermerk" auf einem Fax - Sendeprotokoll genügt für das Zustandekommen und als Nachweis des Zuganges nicht.

Das Gericht kann aber gem. § 142 ZPO die Vorlage des Empfangsprotokolls des Empfängers anordnen, wenn dessen fax ein solches Protokoll speichert.

Dauer der Annahmefrist für den Verkäufer auf das Kaufangebot des Käufers

OLG Frankfurt Urt.v. 23.07.97 -23 U 228/96-

AG Northeim Urt.v. 12.02.09 -3 C 820/08

Eine 10-Tagesfrist benachteiligt den Käufer unangemessen und ist daher unwirksam. Der gesetzliche Wortlaut lautet, dass eine Wilenserklärung unter Anwesenden sofort angenommen werden muss, § 147 I BGB

Zustandekommen des Kaufvertrags

BGH Beschl.v. 12.03.13 -VIII ZR 179/12-

Ein Kaufvertrag kommt erst mit fristgerechter schriftlicher Bestätigung oder mit Auslieferuing der Kaufsache innerhalb der Frist zu Stande.

Eine mündliche oder konkludente Annahme ist möglich.

Es sind konkludente Handlungen denkbar, wie z.B. die Anforderung der Zulassungsunterlagen beim Kunden.

Strategie des kaufunwilligen Käufers: Aussitzen !

Strategie des Händlers: Sofortbestätigung der Bestellung, zumindest Bestätigung innerhalb der kurzen Frist !

Verbrauchsgüterkauf (= Unternehmer - Verbraucher)

Beim Verbrauchsgüterkauf geltend folgende Besonderheiten:

  • Kein Sachmangelhaftungsausschluss, § 475 II BGB
  • Möglichkeit der Haftungsreduzierung auf ein Jahr möglich, auch durch allg. Geschäftsbedingungen (AGB), § 475 II BGB)
  • Beweislastumkehr § 476 BGB

Regelmässige Gewährleistungsfristen:

  • immer 2 Jahre, § 438 BGB
  • es gilt jedoch (Ausnahme Verbruchsgüterkauf) Vertragsfreiheit: ein Sachmängelausschluss ist somit möglich.
  • Sachmängelausschluss muss jedoch ausdrücklich vereinbart werden, sonst gilt die obige Frist von 2 Jahren ! Es gibt hier keine Automatik !

Wiederrufsrecht beim Autokauf

Sämtliche neuen Wiederufsvorschriften und Wiederrufsfolgenvorschriften im Fernabsatzgeschäft gelten nur, wenn der Verkäufer Unternehmer ist und der Käufer Verbraucher.

 

Der Wiederruf eines Kaufvertrages muss durch eine Wiederrufsbelehrung erfolgen, § 355 I BGB.

Der Verkäufer muss dem Käufer einen Vordruck zur Verfügung stellen. Der Käufer muss dieses Formular aber nicht verwenden, er darf auch frei widerrufen.

 

Ist der Käufer nicht oder fehlerhaft über sein Wiederrufsrecht belehrt worden, so gilt eine Frist von 14 Tagen und einem Jahr, § 356 III S.2 BGB.

Schadensersatzpauschale bei Nichtabnahme des Fahrzeugs

Schadensersatzpauschale bei Nichtabnahme des Fahrzeugs

 

15 % pauschalierter Schadensersatz bei Nichtabnahme eines Neuwagens (BGH Beschl.v. 27.06.12 -VIII ZR 165/11-

 

10 % pauschalierter Schadensersatz bei Nichtabnahme eines Gebrauchtwagens (BGH Urt.v. 14.04.10 -VIII ZR 123/09-

Vortäuschen der Unternehmereigenschaft durch Käufer

Vortäuschen der Unternehmereigenschaft durch Käufer

BGH Urt.v. 22.12.04 -VIII ZR 91/04-

Täuscht der Käufer Unternehmereigenschaft vor, um ein Auto zu kaufen, das der Verkäufer nicht mehr an einen Verbraucher verkaufen möchte (zur Vermeidung von Gewährleistungsansprüchen), kann er sich im Nachhinein nicht auf Verbraucherschutzvorschriften berufen.

 

Verkäufer GmbH schiebt Strohman (Verbraucher) als Verkäufer vor um Gewährleistungsrechte auszuschließen

BGH Urt.v. 22.11.06 -VIII ZR 72/06

BGH Urt.v. 26.01.05 - VIII ZR 175/04- NJW 2005, 1039

Scheibt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Untenehmer ist, einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung von Mängeln zu verkaufen, so richten sich die Mängelrechte des Käufers nach § 475 I 2 BGB wegen Umgehung der Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher.

Gewährleistungsrechte / Garantierechte

Gewährleistungsrechte / Garantierechte

 

Hier gilt es zu beachten, dass dies zwei eigenständige Rechtspositionen darstellt.:

 

  • Die Sachmangelhaftung ist die gesetzliche Pflicht für Sachmängel des Kaufobjektes für eine gewisse Dauer einzustehen.
  • Die Garantie für das Kaufobjekt muss ausdrücklich zwischen den Kaufvertragsparteien vereinbart werden, es gibt keine gesetzliche Garantie.

 

Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmangelhaftung bestgehen alleine zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Die Garantie für die Kaufsache kann und wird häufig von Dritten gewährt. Es handelt sich hierbei meist um den Hersteller, Importeuer, oder auch einen Garantieversicherer.

 

Die Sachmangelhaftung stellt nur darauf ab, ob der Kaufgegenstand im Moment der Übergabe die "vereinbarte Beschaffenheit" hat, also ob er so ist, wie er sein sollte.

 

Die Garantie wiederrum ist ein zeitlich begrenztes Versprechen für die Haltbarkeit des Kaufgegenstandes.

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