Kraftstoffverbrauchsangabe bei Neuwagenkauf von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle
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Kraftstoffsverbrauchsangabe im Autokaufrecht
Überhöhter Kraftstoffverbrauch
BGH DAR 2007, 516
Unabhängig von der Frage, on nach dem neuen Schuldrecht ein erhöhter Kraftstoffverbrauch des Fahrzeuges ohne Erreichen der Erheblichkeitsschwelle zu einer Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges führt, ist jedenfalls für die Frage des Bestehens eines Rücktrittsrechts bzw. dessen Ausschluss gem. § 323 Abs. 5 S.2 BGB an der 120 %-Grenze der bisherigen BGH-Rspr. festzuhalten.
Diese Grenze ist keine technische oder physikalische Toleranzgrenze, sodass es auch keine Rolle spielt, ob die Messverfahren nach der EG-Richtlinie 80/1268 EWG i.d.F. 1999/100/EG realitätsnäher als die früher maßgeblichen Prüfverfahren sind.
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