Umweltstatus- Mangel im Autokaufrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

 

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Umweltstatus des Fahrzeug im Autokaufrecht

Umweltstatus als Mangel  (Feinstaubplakette)

OLG Düsseldorf -I-3 U 63/11- (VRS Bd. 123,193)

 

Ein gebrauchtes Auto ist mangelhaft, wenn es mit einer nicht dem Umwelststatus des Fahrzeugs entsprechenden (hier: gelben) Feinstaubplakette versehen ist, die nach Ummeldung nicht wieder bzw. neu erteilt werden kann und es dem Käufer deshalb -entgegen der bei Kaufvertragsabschluss vorausgesetzten Verwendung - verwehrt, mit dem erworbenen Fahrzeug bestimmte als Umweltzonen ausgewiesene Bereiche zu befahren.

Erklärt der Käufer seine Erwartung, dass das Fahrzeug die (gelbe) Plakette wiederbekomme, so liegt darin noch kene Vereinbarung einer Beschaffenheit des Fahrzeugs, vielmehr beinhaltet die Erklärung nur, dass dem Käufer keine Umstände bekannt sind, die einer Wiedererteilung entgegen stehen könnten.

Die Vereinbarung "keine Garantie" ist in der Regel so zu verstehen, dass der Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeugs die Gewährleistung ausschließen will.

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