Beweisvereitelung beim Autokauf von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle
Telefonische Sofortauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Beweislastvereitelung beim Autokauf
Beweisvereitelung beim Gebrachtwagenkauf
BGH Urt. v. 23.11.05 NJW 2006, 434
Mangel: Verschleiß ist kein Mangel
BGH NZV 2006, 82 –VIII ZR 43/05
Es geht zu Lasten des Käufers, wenn bei einem Fahrzeug mit einer Laufleistung von über 190. 000 km nicht mehr zu klären ist, ob der beanstandete Defekt auf einem Mangel beruht oder Folge des normalen Verschleißes ist. Die Beweislastumkehr des § 476 BGB gilt für die Frage, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt, nicht.
Im Übrigen ist es als fahrlässige Beweisvereitelung zu werten, wenn der Käufer eines Gebrauchtwagens das angeblich mangelhafte Teil durch eine Werkstatt austauschen lässt, so dass es nicht mehr als Beweismittel zur Verfügung steht.
Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte
vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich
Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte
auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.