Nichtabnahme Neuwagen von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Nichtabnahme Neuwagen im Autokaufrecht

Neuwagen-Nichtabnahmepauschale nach Bruttokaufpreis

BGH, Hinweis-Beschl. v. 27.06.12 –VIII ZR 165/11

  1. Auch die in der maßgeblichen Literatur zum Recht des Autokaufs geäußerte Auffassung, wonach die Gewinne im Autohandel seit Jahren erheblich zurückgehen, geben keinen Anlass zu einer Änderung der Rechtsprechung des Senats, dass jedenfalls im Neuwagenhandel eine vorformulierte pauschale Nichtabnahmeentschädigung von 15 % des Bruttokaufpreises der Inhaltskontrolle statthält.
  2. Nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont des Kunden ist die für die ausbedungene Schadensersatzpauschale entscheidende Bemessungsgrundlage, auch wenn der Kaufvertrag Netto- und Bruttokaufpreis des KFZ ausweist, allein der Bruttokaufpreis, da der Kunde mit dieser Gesamtsumme belastet wird.

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