Gutachterkosten beim Autokauf von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo C.L. Neuner-Jehle

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Gutachterkosten beim Autokauf

Häufig werden nach Kauf eines Kraftfahrzeuges an diesem Mängel festgestellt. Wenn der Verkäufer des Fahrzeuges die Beseitigung der Mängel ablehnt, besteht häufig das Problem, wie diese darzustellen sind und wie dem Verkäufer diese bewiesen werden können.

 

In solchen Fällen muss ein Sachverständiger die Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges feststellen. Die Rechtschutzversicherung hat in diesem Falle die Kosten eines solchen Sachverständigen zu übernehmen.

 

Hierzu nachfolgend im Einzelnen:

Erstattung der Gutachterkosten durch den Rechtschutzversicherer

Der Rechtschutzversicherer hat gem.

 

§ 21 Abs.4 (Vekehrsrechtschutz) i.V.m. §§ 2d, 5f aa) ARB

§ 26 Abs.3 (Privat-, Berufs und Verkehrsrechtschutz für Nichtselbstständige) i.V.m. §§ 2d, 5f aa) ARB

§ 23 Abs. 3 (Privatrechtschutz für Selbstständige) i.V.m. §§ 2d, 5f aa) ARB

 

in Fällen der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern die übliche Vergütung eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation zu tragen.

 

Hiernach hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf die Übernahme der Sachverständigenkosten in den Fällen, in denen er Ansprüche aus KFZ-kaufverträgen, als Käufer oder Halter eines KFZ gegen den Verkäufer z.B. wegen Mängeln der verkauften Sache geltend machen möchte und zur Geltendmachung der Ansprüche einen nachweis über das Vorhandensein von Mängeln darlegen und beweisen, oder auch der Höhe nach beziffern muss.

 

Der beauftragte Rechtsanwalt muss jedoch die Erforderlichkeit der Einholung eines solchen Gutachtens darlegen. Allerdings besteht auch eine Kostenvermeidungsobliegenheit dahingehnd, wenn die Kosten des Sachverständigen in keiner Weise angemessen zur Höhe des Schadens sind.

 

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