Überführungskosten im Autokaufrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle
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Überführungskosten im PKW-Recht
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Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nichtzahlung von Überführungskosten an Fahrzeughändler zur Nachbesserung
In diesem Zusammenhang wird jedoch eine neue Entscheidung des BGH vom19.07.17 interessant, wonach bei Mangelrüge der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeuges auf Anforderung des Käufers dieser die Transportkosten des Fahrzeugs zum Verkäufer bezahlen muss, damit dieses zum Verkäufer kommt, damit dieser das Fahrzeug auf Mängel untersuchen kann.
Diese Entscheidung ist umso interessanter, als dass eine ansteigende Vielzahl von Gebrauchtwagenkäufe übr das Internet stattfinden und daher Sitz des Käufers und Verkäufers oft sehr weit auseinanderliegen.
Bezahlt der Käufer den Transportkostenvorschuß trotz Fristsetzung nicht, so kann der Käufer nach Fristablauf das Fahrzeug vor Ort reparieren lassen, dann die Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen, oder schlicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
BGH Urt.v. 19.07.17 -VIII ZR 278/16-
Hierauf hat der Gesetzgeber nun auch reagiert und den § 439 BGB wie folgt geschaffen:
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Überführungskostenvorschuss nein bei Selbstabholung des Fahrzeugs vom Verkäufer
Kein Transportkostenvorschuss für Käufer bei angebotener Selbstabholung des Fahrzeugs
BGH, Urteil vom 30.3.2022 -VIII ZR 109/20-
ein taugliches nach Erfüllungsverlangen des Käufers setzt die Zurverfügungstellung der Kaufsache am Erfüllungsort der nach Erfüllung voraus. Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass der Käufer für etwaige Transportkosten grundsätzlich einen Vorschuss verlangen kann. Ihm stehe hingegen kein derartiger Anspruch zu, wenn der Verkäufer die Abholung unentgeltlich anbiete und Kaufsache zum Erfüllungsort bringen wolle.
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